Nächste Gemeinderatssitzung 18. April 2018
Die öffentliche Sitzung findet 19.00 Uhr im Rathaus statt.
Tagesordnung: Einwohnerfragestunde, Vorstellung Buskonzept ÖPNV, Beauftragung Planungsleistungen Fassadensanierung Feuerwehr Grünbach, Widmung öffentlicher Straßen, Elternbeitragssatzung
Die vollständige Tagesordnung hängt in den Schaukästen der Gemeindeverwaltung aus.
Schöffen und Jugendschöffen gesucht
Werte Bürgerinnen und Bürger,
im ersten Halbjahr 2018 werden für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wieder Schöffen für die neue Amtsperiode gesucht.
Aufgaben
Die ehrenamtliche Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen in der Erwachsenen- bzw. Jugendgerichtsbarkeit erfolgt beim Amts- oder Landgericht. Schöffinnen und Schöffen sollen ihre Erfahrungen aus ihrem beruflichen Leben und sozialem Umfeld in die Rechtsprechung einbringen. Sie sind wie die Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen und zur absoluten Neutralität verpflichtet.
Einsatzmöglichkeiten
Schöffen werden bei der Urteilssprechung in strafrechtlichen Angelegenheiten tätig. Der Einsatz erfolgt am Amtsgericht oder am Landgericht Dresden. Unterschieden wird zwischen Schöffen für das Erwachsenen-Strafrecht und Jugendschöffen, die ausschließlich in Jugendstrafsachen (Alter 14 bis 18 Jahre, teilweise bis 21 Jahre) eingesetzt werden.
Wer kann Schöffe werden?
Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter, zum 01.01.2019, 69 Jahre), oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z. Bsp. Polizeivollzugsbeamten). Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund sowie wegen der mitunter längeren Beanspruchung an den Sitzungstagen körperliche Eignung. Durch die Gemeinde ist dafür eine Vorschlagsliste aufzustellen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30. April 2018 bei der Gemeinde Grünbach für das Amt eines Schöffen bewerben bzw. geeignete Personen benennen. Bewerbungsformulare und nähere Auskünfte erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Grünbach oder auf der Internetseite der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung zivilgesellschaftlicher Teilhabe mbH.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz in der aktualisierten Broschüre „Das Schöffenamt in Sachsen“ und dem ebenfalls aktualisierte Faltblatt „Informationen zu den Schöffenwahlen 2018“.
Schöffen und Jugendschöffen gesucht
Werte Bürgerinnen und Bürger,
im ersten Halbjahr 2018 werden für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wieder Schöffen für die neue Amtsperiode gesucht.
Aufgaben
Die ehrenamtliche Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen in der Erwachsenen- bzw. Jugendgerichtsbarkeit erfolgt beim Amts- oder Landgericht. Schöffinnen und Schöffen sollen ihre Erfahrungen aus ihrem beruflichen Leben und sozialem Umfeld in die Rechtsprechung einbringen. Sie sind wie die Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen und zur absoluten Neutralität verpflichtet.
Einsatzmöglichkeiten
Schöffen werden bei der Urteilssprechung in strafrechtlichen Angelegenheiten tätig. Der Einsatz erfolgt am Amtsgericht oder am Landgericht Dresden. Unterschieden wird zwischen Schöffen für das Erwachsenen-Strafrecht und Jugendschöffen, die ausschließlich in Jugendstrafsachen (Alter 14 bis 18 Jahre, teilweise bis 21 Jahre) eingesetzt werden.
Wer kann Schöffe werden?
Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter, zum 01.01.2019, 69 Jahre), oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z. Bsp. Polizeivollzugsbeamten). Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund sowie wegen der mitunter längeren Beanspruchung an den Sitzungstagen körperliche Eignung. Durch die Gemeinde ist dafür eine Vorschlagsliste aufzustellen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30. April 2018 bei der Gemeinde Grünbach für das Amt eines Schöffen bewerben bzw. geeignete Personen benennen. Bewerbungsformulare und nähere Auskünfte erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Grünbach oder auf der Internetseite der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung zivilgesellschaftlicher Teilhabe mbH.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz in der aktualisierten Broschüre „Das Schöffenamt in Sachsen“ und dem ebenfalls aktualisierte Faltblatt „Informationen zu den Schöffenwahlen 2018“.
Höhenfeuer in Grünbach
Wie immer werden wir auch in diesem Jahr, unser traditionelles Höhenfeuer (Fläche hinter der Turnhalle) durchführen.
Da in den letzten Jahren immer wieder „Schutt“ abgeladen wurde, erfolgt die Annahme nur noch an bestimmten Tagen.
Reste von Baumabschnitten sowie unbehandeltes Holz können in „normalen Mengen“
an folgenden Tagen abgegeben werden:
Montag, 23. April von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 25. April von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, 27. April von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Sonnabend, 28. April von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Ab Sonnabend, dem 28. April 2018 nach 14.00 Uhr ist das Ablagern von o.g. Abfällen verboten!
Durch die Mitarbeiter des Bauhofes wird das abgelieferte Grüngut kontrolliert.
Information zum Höhenfeuer 2018 in Muldenberg
Auch in diesem Jahr führen die Freiwillige Feuerwehr und der Feuerwehrverein Muldenberg wieder das traditionelle Höhenfeuerwehr auf dem Dorfplatz am Badeteich durch.
Das Entzünden des Feuers ist für Montag, den 30.04.2018 um ca. 20 Uhr geplant.
Wie schon in den letzten Jahren ist es auch dieses Jahr nur in Anwesenheit von Angehörigen der Feuerwehr möglich, Material für das Höhenfeuer abzugeben. Wir möchten nochmals daran erinnern, dass die Abgabe von behandeltem Holz, Holz mit Anhaftungen oder Kunststoffen nicht erlaubt ist.
Reste von Baumabschnitten sowie unbehandeltes Holz können in „normalen Mengen“
an folgenden Tagen abgegeben werden:
Daher bieten wir Ihnen folgende Termine an:
Samstag 14.04. von 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag 17.04. von 18.00 Uhr- 20.00 Uhr
Donnerstag 19.04. von 18.00 Uhr- 20.00 Uhr
Dienstag 24.04. von 18.00 Uhr- 20.00 Uhr
Donnerstag 26.04. von 18.00 Uhr- 20.00 Uhr
Samstag 28.04. von 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Ansprechpartner: Nils Golla Tel. 0172/7551685
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Regelung und hoffen auf einen schönen Abend und gutes Wetter.
Die Kameraden der Feuerwehr Muldenberg
Alleine geht’s,
gemeinsam geht’s besser!
Es ist wieder Zeit für „Gemeinsam geht’s besser!“
Im letzten Jahr folgten zahlreiche freiwillige Helfer unserem Aufruf und brachten das Schulgelände und das Denkmal auf Vordermann.
Nach diesem tollen Erfolg wollen wir die Aktion auch im Frühjahr 2018 fortführen und zu einem gemeinsamen Arbeitseinsatz im Grundschulgelände am 28.04.2018 aufrufen.
Gleichzeitig wollen wir bei entsprechender Teilnehmerzahl Aufräumungsarbeiten auf dem Friedhofgelände und am Spielplatz „Schwarzen Stein“ durchführen.
Der Arbeitseinsatz findet am Sonnabend, dem 28. April 2018, um 8.00 Uhr statt.
Treffpunkt: Grundschule Grünbach
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme und erbitten zur besseren Vorbereitung um die Meldung der Teilnehmerzahl bis zum 18. April 2018.
Nächste Gemeinderatssitzung am 21. Februar 2018
Die öffentliche Sitzung findet um 19.00 Uhr im Rathaus statt.
Tagesordnung: Einwohnerfragestunde, Grundsatzbeschluss zur Durchführung der fortdauernden Prädikatisierung als staatlich anerkannter Erholungsort, Beschaffung eines Hubwagens, Annahme von Spenden
Die vollständige Tagesordnung hängt in den Schaukästen der Gemeindeverwaltung aus.
Schöffen gesucht
Werte Bürgerinnen und Bürger,
im ersten Halbjahr 2018 werden für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wieder Schöffen für die neue Amtsperiode gesucht.
Aufgaben
Die ehrenamtliche Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen in der Erwachsenen- bzw. Jugendgerichtsbarkeit erfolgt beim Amts- oder Landgericht. Schöffinnen und Schöffen sollen ihre Erfahrungen aus ihrem beruflichen Leben und sozialem Umfeld in die Rechtsprechung einbringen. Sie sind wie die Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen und zur absoluten Neutralität verpflichtet.
Einsatzmöglichkeiten
Schöffen werden bei der Urteilssprechung in strafrechtlichen Angelegenheiten tätig. Der Einsatz erfolgt am Amtsgericht oder am Landgericht Dresden. Unterschieden wird zwischen Schöffen für das Erwachsenen-Strafrecht und Jugendschöffen, die ausschließlich in Jugendstrafsachen (Alter 14 bis 18 Jahre, teilweise bis 21 Jahre) eingesetzt werden.
Wer kann Schöffe werden?
Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter, zum 01.01.2019, 69 Jahre), oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z. Bsp. Polizeivollzugsbeamten).
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund sowie wegen der mitunter längeren Beanspruchung an den Sitzungstagen körperliche Eignung. Durch die Stadtverwaltung ist dafür eine Vorschlagsliste aufzustellen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 31. Mai 2018 bei der Stadt Falkenstein für das Amt eines Schöffen bewerben bzw. geeignete Personen benennen.
Bewerbungsformulare und nähere Auskünfte erhalten Sie im Hauptamt der Stadt Falkenstein, Zimmer 307 oder auf der Internetseite der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung zivilgesellschaftlicher Teilhabe mbH.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz in der aktualisierten Broschüre „Das Schöffenamt in Sachsen“ und dem ebenfalls aktualisierte Faltblatt „Informationen zu den Schöffenwahlen 2018“.
Rathaus geschlossen
Am Dienstag, dem 13. Februar, Donnerstag 22. Februar und Freitag, 23. Februar bleibt das Rathaus geschlossen.
Denken Sie bitte an den Kauf von Müllmarken!
Einwohnerfragestunde in der Gemeinderatssitzung
und Sprechstunde des Bürgermeisters
Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen und ermutigen, bei Problemen, Fragen und konstruktiver Kritik die Angebote der Gemeindeverwaltung zu nutzen.
Deshalb findet zur jeder Gemeinderatssitzung eine Einwohnerfragestunde statt sowie die Sprechzeiten des Bürgermeisters. Montags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Selbstverständlich können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.
Um Probleme und Fragen lösen zu können, bitten wir Sie diese Möglichkeiten der Kommunikation wahrzunehmen.
Gratulation durch den Bürgermeister ab dem 91. Lebensjahr
Aus rechtlichen Gründen darf uns das Meldeamt der Stadt Falkenstein nur noch die 70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. usw. Geburtstage übermitteln.
Es ist uns aber ein Anliegen, gerade unseren ältesten Bürgerinnen und Bürgern, einen persönlichen Gruß und ein kleines Geschenk persönlich zu überbringen.
Auch die Veröffentlichung der Geburtstage über dem 90. Lebensjahr hinaus würden wir gerne vornehmen.
Aufgrund der rechtlichen Situation möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Veröffentlichung sowie den Besuch des Bürgermeisters bei Geburtstagen ab dem 90. Lebensjahr wünschen, dies in der Gemeindeverwaltung bei Silke Luderer anzuzeigen.
Bitte übermitteln Sie uns dafür Ihre Geburtsdatum sowie vollständige Adresse.
Sturm „Friederike“ wüstete auch in Grünbach
Der stärkste Sturm seit 11 Jahren hat auch seine Spuren in Grünbach hinterlassen.
Auf dem Sportplatzgelände wurde eine Verkaufshütte weitgehend zerstört. Eine weitere wurde stark beschädigt.
Unser Bauhofmitarbeiter Timo Pöhler und Kameraden der FFW waren sofort zur Stelle, stellten die Hütte wieder auf und sicherten beide.
Die Hütten sind ca. 20 Jahre alt und wahrscheinlich nicht mehr zu reparieren.
Da diese Hütten aber zur Kirmes für die Versorgung für unsere Bürger und Gäste gebraucht werden, muss Ersatz so schnell wie möglich geschaffen werden.
Nach ersten Recherchen durch die Gemeindeverwaltung kostet eine Hütte ca. 2.500,00 €.
Deshalb unsere Bitte an alle, die die Grünbacher Kirmes lieben und unterstützen möchten, engagieren Sie sich und spenden Sie für zwei neue Hütten.
Die FFW und der Sportverein werden es Ihnen danken und wieder eine unvergessliche Kirmes für Sie organisieren.
Gemeinsam können wir in unserem schönen Grünbach mehr bewegen. Dies gilt auch beim Spenden. Jeder Euro hilft.
Ihre Spende können Sie auf folgendes Konto überweisen:
Gemeinde Grünbach
IBAN: DE92870580003574001184
BIC: WELADED1PLX
Verwendungszweck: Verkaufshütte
oder
in der Gemeindeverwaltung Grünbach einzahlen.
Nach Beschlussfassung im Gemeinderat erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung eine Spendenquittung.
Abfallwegweiser – Auszug aus der Tourenübersicht
Abfuhrtermine 14-täglich
Blaue Tonne: 09. Januar, 23. Januar
Gelbe Säcke: 10. Januar, 24. Januar
Restabfall: 11. Januar, 25. Januar
Weihnachtsbäume: 24. Januar
Grüngut: 18. April und 24. Oktober
Schadstoffmobil: 19.04. 15.30 Uhr bis 16.15 Uhr
Banderolen, Restabfallsäcke und gelbe Säcke erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung.
Die Polizei informiert:
Ab 01.01.2018:
Polizeistandort Falkenstein
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
- Polizeihauptkommissar Stahr
- Polizeihauptmeister Eichelberger
- Polizeihauptmeisterin Schaar
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse:
Polizeistandort Falkenstein
Hauptstraße 5B
08223 FalkensteinTelefon:
+49 3745 751099-0Telefax:
+49 3745 751099-18Betreuungsbereich:
die Stadt Falkenstein, die Gemeinden Neustadt/Vogtl., Bergen, Ellefeld, Grünbach und WerdaSprechzeiten:
-
jeden dritten Donnerstag im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr
-
jeden Mittwoch von 10:00 bis 11:00 Uhr
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Auerbach.
-
Bürgerversammlung
Wann: 02. November 2017 um 19:00 Uhr
Wo: Turnhalle Grünbach
Thema:
Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 12.09.2017
zum 110kV-Netzausbau
Gemeinderat und Bürgerinitiative möchten zum aktuellen Stand der Situation unter folgenden Themenschwerpunkten informieren:
Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde?
Was kann die Bürgerinitiative leisten?
Welche rechtlichen Schritte gibt es!
Erfahren Sie alles Wissenswerte zu dem Thema aus erster Hand (Gemeinderat, BI und RA Dr. Kreuter).
Auf Ihre Fragen und eine rege Diskussion freuen wir uns!
Ralf Kretzschmann
Bürgermeister
Straßensammlung Grüngut am 25.10.2017 in Grünbach und Muldenberg
Um eine hochwertige Verwertung zu sichern sowie der Vernichtung von Rohstoffen und Umweltbelastungen durch Verbrennen entgegenzuwirken, wird seit dem Jahr 2014 eine veränderte Grüngutentsorgung durchgeführt.
Im Rahmen der Straßensammlung für Grüngutabfälle kann folgendes Grüngut zweimal im Jahr ohne zusätzliche Gebühren entsorgt werden:
-
Baum- und Strauchschnitt(gebündelt)
-
Baumstümpfe und –stämme
mit einer Länge von maximal 2 m und einem Durchmesser von maximal 20 cm.
Die Entsorgung von in Säcken verpacktem Grüngut erfolgt nicht. Das Gleiche gilt für lose bereitgestellte Abfälle.
-
-
Annahme von Grüngut ( Laub, Gras usw.) an den kommunalen Wertstoffhöfen
Eine Abgabe kann auch bei der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV), Plauensche Str. 92, 08223 Falkenstein gegen Gebühr erfolgen.
Das Ablegen von Grüngut im Wald oder auf Wiesen und Feldern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bestraft wird.
An alle Hundebesitzer
Immer wieder erreichen uns Beschwerden, dass die Hundehalter ihre Vierbeiner nicht anleinen. Das führt zu Belästigungen von unseren Bürgern und Gästen unseres staatlich anerkannten Erholungsortes.
In der Polizeiverordnung der Gemeinde Grünbach § 7 ist geregelt, dass Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass Menschen und Tiere nicht belästigt bzw. gefährdet werden.
Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen kann.
Auf öffentlichen Flächen sowie in Grün- und Erholungsanlagen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden.
Der Hundehalter hat sein Tier von öffentlichen Spielplätzen und allen Anlagen in denen sich Kinder aufhalten fernzuhalten.
Des Weiteren sind die Hinterlassenschaften des Hundes durch den Hundehalter im Sinne der Sauberkeit und Hygiene des Ortes selbstverständlich und unverzüglich zu entfernen, dies gilt natürlich auch für Pferdehalter unseres Ortes.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr Bürgermeister
Ralf Kretzschmann
Verkehrssituation im Ortsgebiet
Auf Grund von Bauarbeiten im Ortsgebiet und im Zufahrtsbereich der S 304 (Falkensteiner Straße sowie Muldenberger Straße-Bahnhof Muldenberg) ist die Erreichbarkeit von Grünbach stark eingeschränkt. Vor allem Gewerbetreibende und Unternehmer sind von diesen Maßnahmen stark betroffen. Wir hoffen darauf, dass die Maßnahmen zu den angegebenen Zeitpunkten fertig gestellt sind.
Ungeachtet dessen möchten wir über die Parksituation an der Bahnhofstraße im Bereich Seniorenheim, Kindertagesstätte und Schule informieren. Das erhöhte Parkaufkommen vor dem Seniorenzentrum hat zu massiven Verkehrsbehinderungen und zahlreichen Schäden an Fahrzeugen geführt. Es wurde gemeinsam mit Vertretern der Behörden nach einer Lösung gesucht, die die Situation entschärft.
Die durch die Verkehrsbehörde festgelegte Ausschilderung hat sich als nicht praxistauglich erwiesen. Nach einer erneuten Ortsbegehung mit LASUV, Verkehrsamt, Straßenmeisterei, Seniorenheim und Gemeinde wurde festgelegt, dass der gesamte Bereich von Bahnhofstraße 2 bis Bahnhofstraße 16 eingeschränktes Halteverbot gilt.
Bitte benutzen Sie für das Parken Ihrer Fahrzeuge die Besucherparkplätze am Seniorenheim, den Bereich an der Turnhalle bzw. am Denkmal.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass das Parken auf den Gehwegen verboten ist und das Ordnungsamt der Stadt Falkenstein angewiesen ist, Kontrollen durchzuführen.
Wiesen- und Urnenwiesengräber
Wir machen Sie noch einmal darauf aufmerksam, dass Blumen nur an den dafür vorgesehenen Stellen der Gemeinschaftsanlagen abgelegt werden dürfen.
Die Gemeinschaftsanlage ist deshalb von der Gemeindeverwaltung Grünbach angelegt worden, um Angehörige von der Grabpflege zu entlasten. Die Rasenpflege wird von uns übernommen.
Alle Blumen u.a., die an oder auf den Grabplatten/Grabsteinen abgelegt werden, werden von uns entsorgt.
Ebenso bitten wir auf Figuren, Lichter etc. zu verzichten. Diese werden regelmäßig von uns fortgenommen und entsorgt.
Wer eine individuelle Grabgestaltung wünscht, kann das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab oder Urnenwahlgrab erwerben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ralf Kretzschmann
Bürgermeister
Aktuelle Termine:
So 29.04.18 - Uhr Dixielandfrühschoppen Turnhalle |
Mo 30.04.18 - Uhr Höhenfeuer Turnhalle |
Do 10.05.18 - Uhr Männertag mit Blasmusik Hotel Bayerischer Hof |
Do 10.05.18 - Uhr Flößerfest Muldenberg |